Übersetzungen aller Art: Deutsch <-> Polnisch

Beglaubigung

Ich bin ein staatlich geprüfter Übersetzer und als ermächtigter Übersetzer im Verzeichnis der Dolmetscher und Übersetzer im Oberlandesgerichtsbezirk Koblenz aufgeführt.

Auf Wunsch und gegen Aufpreis (siehe Preise) können alle von mir übersetzten Texte mit einem Beglaubigungsvermerk und einem Beglaubigungsstempel mit folgendem Inhalt beglaubigt werden:

"Von dem Präsidenten des Oberlandesgerichts Koblenz ermächtigter Übersetzer der polnischen Sprache für gerichtliche Angelegenheiten in Rheinland-Pfalz."

Die Pauschalangebote, wie bspw. Übersetzungen von Heirats- oder Geburtsurkunden, sowie von Arbeitszeugnissen beinhalten bereits die Gebühr für die Beglaubigung.

Allgemeiner Hinweis:

Übersetzungen von Urkunden müssen in Deutschland und anderen Ländern beglaubigt werden, eine beglaubigte Übersetzung darf nur von einem gerichtlich vereidigten, beeidigten oder ermächtigten Übersetzer durchgeführt werden.

Die Qualität ist bei Urkundenübersetzungen sehr wichtig. Dabei zählt jedes Wort, sogar jeder einzelne Buchstabe könnte von Bedeutung sein. Ich besitze als Germanist mit Magisterabschluss, sowie mit dem staatlichen Examen als Übersetzer die nötige Voraussetzung und Befugnis, beglaubigte Übersetzungen zu fertigen.

Wie läuft die Ankündigung, Auftragsermittlung und Rücksendung der übersetzten und beglaubigten Dokumente ab?

1. Sie senden mir, wenn möglich, die Urkunde zur Übersetzung im Original oder in beglaubigter Kopie per Post (per Einschreiben) zu.

2. Falls Sie das Dokument als Fax oder als gescannte Datei per Mail oder per Online-Formular übermitteln, benötige ich zwecks ordnungsgemäßer Urkundenübersetzung und Beglaubigung eine zusätzliche Zusicherung (per Fax, E-Mail oder per Post), dass das Dokument bei Ihnen im Original vorliegt.

3. Zur Beglaubigung einer Urkundenübersetzung ist kein Notar oder Rechtsanwalt erforderlich, die Beglaubigung erfolgt durch mich als ermächtigten Übersetzer selbst. Ihre übersetzten Dokumente werden am Ende mit einem Beglaubigungsvermerk, einem Beglaubigungsstempel und mit meiner Unterschrift versehen.

4. Die beglaubigte Urkundenübersetzung wird dann zusammen mit der Original-Rechnung auf dem Postweg an Sie versandt. Auf Wunsch könnte ich Ihnen vorab eine Kopie per Fax oder per Mail zukommen lassen (ohne Aufpreis). Bei den Behörden muss jedoch das Original der von mir beglaubigten Übersetzung vorgelegt werden.

Bei Beglaubigungen und Versand der übersetzten beglaubigten Urkunden per Mail oder auf dem Postweg, wird die Bezahlung per Banküberweisung bevorzugt. Nach Erhalt des Zahlungsnachweises werden Ihnen unverzüglich die Dokumente zugesandt. Bei Selbstabholung gilt die Barzahlung.

Bei weiteren Fragen, füllen Sie bitte künftig das Kontakt-Formular aus oder senden mir eine Mail an .

"Ich freue mich auf Ihren ersten Auftrag und eine gute Zusammenarbeit " - Slawomir Sznurczak, Mainz - Ihr Fachübersetzer der polnischen Sprache.